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Heizkosten-Urteil: Vermieter müssen Heizkosten präziser abrechnen

BGH fällt Grundsatzurteil (Az.: V III ZR 156/11) - Müssen Vermieter die Heizkosten exakt nach dem tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum berechnen? Über diese Frage hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden. Und das Urteil fällt positiv für Mieter aus.

In Deutschland rechnen viele Hauseigentümer die Heizkosten für das komplette Gebäude ab - schlagen Mietern aber nur die monatlichen Abschläge auf die Miete drauf. Das hält der BGH für ungerecht, weil für diese Abschläge nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei. Millionen von Mietern sind durch das Grundsatzurteil betroffen, genaue Zahlen gebe es aber nicht.

Eine Mieterin aus Kelkheim/Taunus hatte eine pauschale Nachzahlung von 3.000 Euro verweigert, weil der Vermieter die Heizkosten in dem teilweise leerstehenden Haus aus ihrer Sicht einseitig auf sie abgewälzt hatte. Der Vermieter hatte die Kosten nach den Vorauszahlungen berechnet, die er an den Energieversorger vorausbezahlt hatte, nicht aber nach dem tatsächlichen Verbrauch.

Az.: V III ZR 156/11

- Im Programm seit 01.Feb 2012 - Tags