Aktionen
MIETKAUTION ADÈ
Mietkaution sparen mit der Mietkautionsbürgschaft
von Kautionsfrei.de
IMMOBILIENMEHRWERTE
Sparen Sie sich die hohen Umzugskosten
mit dem Umzugsjoker - der Umzugsfinanzierung zum Niedrig-Festzins.
Jetzt ist der Makler bei der Wohnungssuche kein Problem mehr. Sparen Sie sich die Maklerprovision
mit dem Provisionsjoker.
IMMO FINANZIERUNG
Berechnen Sie mit unserem Partner der Interhyp AG die optimale Hausfinanzierung für Ihre Immobilie in Deutschland.

WIR ÜBER UNS
Besuchen Sie uns auf unserer Facebook Seite und erfahren Sie mehr im sozialen Netzwerk.
Noch Fragen?
-
030 - 88 00 89 211
-
030 - 88 00 89 299
-
0151 - 2 33 44 361
Top-Angebote
-
10789 Berlin | Rankestrasse 8 - Ecke Augsburger Strasse unweit Kudamm in 1A City-West-Lage. Jetzt kautionsfrei + provisionsfrei mieten!
142.00 m² - 1846.00 € zzgl NK - saniert 5.0 Zimmer - Rankestrasse - 10789 Berlin Gute Umfeldbedingungen. Teilbare Flächen. Sehr guter ÖPNV. - -
82031 Grünwald | Bavariafilmplatz 8 - Nahe München mit niedriger Gewerbesteuer. Jetzt kautionsfrei + provisionsfrei mieten!
639.00 m² - 9585.00 € zzgl NK - saniert 0.0 Zimmer - Bavariafilmplatz - 82031 Grünwald Bavaria Filmstadt unmittelbar an der Ausfallstraße Grünwald. - -
10553 Berlin | Kaiserin-Augusta-Allee 104-106 - Gehobene Officeflächen mit Spreeblick und Uferpromenade. Jetzt kautionsfrei + provisionsfrei mieten!
222.00 m² - 1998.00 € zzgl NK - saniert 1.0 Zimmer - Kaiserin-Augusta-Allee - 10553 Berlin Gewerbeliegenschaft am Ufer der Spree. Teilbare Flächen. - -
10117 Berlin | Französische Strasse 8 - Ecke Glinkastrasse. Wohn- und Geschäftshaus mitten im Regierungsviertel. Jetzt kautionsfrei + provisionsfrei mieten!
174.00 m² - 2749.20 € zzgl NK - saniert 6.0 Zimmer - Französische Strasse - 10117 Berlin - Mitte Nahe Friedrichstrasse, Potsdamer Platz, Unter den Linden. - -
13189 Berlin | Wisbyer Strasse 34-37 - Ecke Prenzlauer im Prenzelberg. Wohn- und Geschäftshaus auf gehobenem Standart. Jetzt kautionsfrei + provisionsfrei mieten!
101.52 m² - 1015.20 € zzgl NK - saniert 1.0 Zimmer - Wisbyer Strasse - 13189 Berlin Verkehrsgünstig gelegen, Profi Hausmanagement. -
ENERGIE SPAREN
Vergleichen Sie mit unserem Partner Check24 die Energietarife für Ihren Haushalt.
THEMENLINKS
Favoriten
Abrechnungszeitraum bei Betriebskosten kann verlängert werden - Einvernehmliche Lösung ist möglich.
Veröffentlicht am 20.Sep 2011
Abrechnungszeitraum bei Betriebskosten kann verlängert werden - Einvernehmliche Lösung ist möglich.
Der nach dem Gesetz (Paragraph 556 BGB) vorgeschriebene Abrechnungszeitraum bei Betriebskosten von einem Jahr kann von den Vertragspartnern einvernehmlich verlängert werden, zum Beispiel auf 19 Monate.
Das kommt vor allem dann in Betracht, wenn auf die kalenderjährliche Abrechnung umgestellt werden soll, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 316/10).
„Die Entscheidung ist praxisnah und nachvollziehbar“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in einer ersten Stellungnahme. „Allerdings darf das Urteil nicht missverstanden werden. Der Vermieter darf nach wie vor nicht einseitig den Abrechnungszeitraum verlängern. Das ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Mieters möglich.“
Im zu entscheidenden Fall hatten Mieter und Vermieter vereinbart, dass von dem bisherigen Abrechnungszeitraum 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2008 auf eine Abrechnung nach dem Kalenderjahr (1.1. – 31.12.) umgestellt und deshalb der Abrechnungszeitraum einmal auf einmalig 19 Monate, das heißt vom 1. Juni 2007 bis 31. Dezember 2008, verlängert werden sollte. Später argumentierte der Mieter, diese Regelung verstoße gegen das Gesetz. Eine von dem Jahreszeitraum abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters sei unwirksam (Paragraph 556 Absatz 4 BGB).
Der Bundesgerichtshof urteilte dagegen, eine einzelfallbezogene Verlängerung des jährlichen Abrechnungszeitraums, die die Vertragspartner einvernehmlich beschlossen hatten und die im Interesse beider Seiten liegt, sei möglich und nicht gesetzeswidrig.
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten wies darauf hin, dass der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung dem Mieter zugeschickt haben muss.
„Diese Abrechnungsfrist darf nicht durch die Hintertür verlängert werden. Vorsicht also, wenn der Vermieter kurz vor Ende der Abrechnungsfrist vorschlägt, den Abrechnungszeitraum zu verlängern“, warnte Siebenkotten.
Quelle: mieterbund.de
Bild: DWGB
- Im Programm seit 20.Sep 2011 - Tags








